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Zu laut? Schallmessungen als neue Kernkompetenz

Beim Inverkehrbringen einer Maschine nach Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) muss der Emissions-Schalldruckpegel und Schallleistungspegel ermittelt werden um diesen in der technischen Dokumentation anzugeben. Ebenso ist es wichtig seine Mitarbeiter zu schützen und vor Schädigungen durch Lärm zu bewahren.

Aus diesem Grund bietet die EngRoTec seit dem 01.06.2023 Schallmessungen an. Diese Messungen werden normgerecht durchgeführt und entsprechend dokumentiert. So kann die Maschinenrichtlinie gewürdigt und auch der rechtliche Arbeitsschutz mit dem Arbeitsschutzgesetz sowie weiteren technischen Vorgaben der DGUV eingehaltern werden.

Mithilfe von EngRoTec wird Rechtssicherheit hergestellt und der beste Schutz für Arbeitnehmer generiert. Unser Ziel ist es, die Unfallzahlen und Fehltage zu reduzieren und die Produktivität und das Wohlergehen zu steigern.

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